Garantie für verbaute Teile bei Reparatur

Garantieumfang

Diese Garantie deckt ausschließlich die im Rahmen der Reparatur verbauten Teile ab. Sie erstreckt sich nicht auf die Arbeitszeit, die für die Reparatur aufgewendet wurde. Der Garantiezeitraum beträgt 6 Monate ab dem Datum der Reparatur.

Gültigkeitsbedingungen

1. Diese Garantie gilt nur für den ursprünglichen Kunden, der die Reparatur in Auftrag gegeben hat.
2. Die Garantie erlischt, wenn Dritte ohne Zustimmung des Garantiegebers Änderungen an den reparierten Teilen vornehmen.

Ausschlüsse

1. Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Fahrlässigkeit verursacht wurden, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
2. Arbeitszeit und damit verbundene Dienstleistungen sind nicht durch diese Garantie abgedeckt.

Inanspruchnahme der Garantie

1. Der Kunde muss den defekten Artikel zusammen mit einer Kopie der Reparaturrechnung beim Garantiegeber vorlegen, um Anspruch auf die Garantieleistung zu haben.
2. Der Garantiegeber behält sich das Recht vor, die defekten Teile zu inspizieren, um die Berechtigung der Garantieansprüche zu überprüfen.

Haftungsausschluss

Diese Garantie stellt die einzige Gewährleistung dar, die der Garantiegeber in Bezug auf die reparierten Teile gewährt. Der Garantiegeber haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

Sollte die Reparatur im Zuge der Garantieansprüche nicht möglich sein, erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. Bei Ablehnung des Kostenvoranschlages ist eine Aufwandspauschale von 35 Euro bis maximal 60 Euro inkl. Ust. zu begleichen.